Es sind vor allem die Familien, die von der Politik der Nationalsozialisten getroffen werden. Eine Kette von Maßnahmen und Gesetzen dient dazu, sie aus der Gesellschaft auszugrenzen und sich ihren Besitz anzueignen. Sie beginnen 1933 mit den Boykottmaßnahmen und der Entlassung jüdischer Beschäftigter aus dem öffentlichen Dienst.
Die Nürnberger Gesetze, der Verweis aus Schulen und Vereinen, die Einweisung in „Judenhäuser“ und die Kennzeichnung mit dem gelben Stern markieren die Stufen der gesellschaftlichen Isolierung. Aus dem öffentlichen Raum werden die Familien verdrängt, aus ihrer vertrauten Umgebung durch zahlreiche erzwungene Umzüge, Emigration oder Deportation vertrieben.
Die Zugriffe auf den Besitz reichen von der „Arisierung“ über das Einfrieren aller Vermögenswerte auf Sperrkonten bis zur Enteignung bei der Emigration bzw. der Deportation. Sie zerstören die Lebensgrundlagen der Familien. Die jüdischen Familien büßen Lebensqualität und Bildungschancen ein, den Kindern wird ihre Kindheit genommen. Sie leben in einem ständigen Klima der Angst.
Die Familien reißen auseinander durch Verhaftung von Familienmitgliedern, durch zeitversetzte Emigrationen und durch die Selektionen im KZ. Nach dem Novemberpogrom 1938 bleiben Frauen und Kinder oft allein zurück. Denn die Männer kommen nur dann aus dem KZ frei, wenn sie sofort das Land verlassen. Glück im Unglück haben die Familien, die rechtzeitig emigrieren, und zwei Familien, die geschlossen aus dem KZ zurückkehren können.